AGB
Stand: 7. August 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Miete von Licht-, Ton- und Eventtechnik sowie die Erbringung von Zusatzleistungen durch Auralux Eventtechnik („Auralux“, „wir“) gegenüber ihren Kundinnen und Kunden („Mieter“). Mit der Buchung unserer Leistungen erklärst du dich mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden.
Hinweis: Dies ist ein Entwurf der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir empfehlen, die AGB vor der Veröffentlichung von einer Fachperson prüfen zu lassen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mietverträge und Dienstleistungen zwischen Auralux Eventtechnik und ihren Kundinnen und Kunden im Bereich Licht-, Ton- und Veranstaltungstechnik im Raum Thun/Bern und Umgebung. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn sie schriftlich von Auralux bestätigt wurden.
2. Vertragsabschluss und Buchung
Eine Buchungsanfrage über unser Kontaktformular stellt noch keine verbindliche Reservierung dar. Der Mietvertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung von Auralux (z. B. per E-Mail) zustande. Wir behalten uns vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit.
3. Mietdauer und Nutzung
Die Mietdauer richtet sich nach der im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung vereinbarten Zeitspanne. Die gemietete Technik darf ausschliesslich für den vereinbarten Zweck und am vereinbarten Ort eingesetzt werden. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung ausserhalb des vereinbarten Zeitraums ist ohne unsere Zustimmung nicht gestattet.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung kommunizierten Preise in Schweizer Franken (CHF). Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird eine Anzahlung bei Vertragsabschluss sowie der Restbetrag vor oder am Veranstaltungstag fällig. Zusätzliche Leistungen (z. B. Auf-/Abbau, Personal, Transport) werden separat ausgewiesen.
5. Lieferung, Aufbau und Abholung
Lieferung, Aufbau, Abbau und Abholung der Technik erfolgen nach vorheriger Absprache. Der Mieter stellt sicher, dass der Veranstaltungsort rechtzeitig zugänglich ist und die notwendigen Rahmenbedingungen (z. B. Stromversorgung, Zufahrt) gegeben sind. Verzögerungen, die durch fehlende Zugänglichkeit entstehen, gehen zulasten des Mieters.
6. Sorgfalts- und Rückgabepflichten
Der Mieter verpflichtet sich, die gemietete Technik pfleglich zu behandeln und ausschliesslich bestimmungsgemäss zu nutzen. Bedienung und Aufbau komplexerer Technik erfolgen, wo nicht anders vereinbart, durch geschultes Personal von Auralux. Die Rückgabe hat im gleichen Zustand wie bei Übergabe zu erfolgen, unter Berücksichtigung normaler Abnutzung.
7. Kaution
Für bestimmte Ausrüstung kann eine Kaution verlangt werden, die vor Nutzungsbeginn zu hinterlegen ist. Die Kaution wird nach vollständiger, mängelfreier Rückgabe der Technik zurückerstattet. Bei Schäden oder Verlust wird die Kaution zur Deckung der entstandenen Kosten herangezogen.
8. Haftung und Versicherung
Auralux haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Für Schäden an der gemieteten Technik, die während der Mietdauer durch unsachgemässe Nutzung, Diebstahl oder höhere Gewalt entstehen, haftet der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Wir empfehlen dem Mieter, bei Bedarf eine geeignete Veranstaltungs- oder Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
9. Stornierung und Absagen
Stornierungen sind schriftlich mitzuteilen. Bei Stornierung bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin wird die geleistete Anzahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr zurückerstattet. Bei kurzfristigeren Absagen können anteilige oder vollständige Stornokosten anfallen, abhängig vom Zeitpunkt und Aufwand der bereits getätigten Vorbereitung.
10. Höhere Gewalt
Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. behördliche Anordnungen, Naturereignisse) nicht stattfinden, suchen beide Parteien nach Möglichkeit eine einvernehmliche Lösung, etwa eine Verschiebung des Termins. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht in solchen Fällen grundsätzlich nicht.
11. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche vermietete Technik bleibt uneingeschränkt Eigentum von Auralux Eventtechnik. Der Mieter erwirbt für die Dauer des Mietverhältnisses lediglich ein Nutzungsrecht, keinerlei Eigentums- oder sonstige dingliche Rechte.
12. Datenschutz
Im Rahmen der Buchung erhobene personenbezogene Daten (z. B. Name, Kontaktangaben, Eventdetails) werden ausschliesslich zur Abwicklung der Anfrage und des Mietverhältnisses verwendet und gemäss den Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht.
13. Änderungen der AGB
Auralux behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Für bereits bestätigte Buchungen gelten die zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung gültigen Bedingungen.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Auralux Eventtechnik.
15. Kontakt
Für Fragen zu diesen AGB oder zu einer laufenden Buchung erreichst du uns über unser Kontaktformular oder die auf der Kontaktseite angegebenen Kontaktmöglichkeiten.
